Liste der ersten kompatiblen Titel im Netz aufgetaucht.
Auf der E3 2017 kündigte Microsoft an, dass man den Xbox-One-Konsolen eine weitere Fähigkeit spendieren wolle. Nachdem schon Xbox360 Spiele nach und nach Abwärtskompatibilitätsdatenpakete auf der neueren Spiele-Maschine erhielten, geschieht nun Ähnliches mit den Games der Generation davor. Xbox Spiele auf Xbox One spielen, können in Bälde wohl Besitzer folgender Games, glaubt man einer Liste, die im Internet aufgetaucht ist.
Foto: Microsoft
Alte Spiele auf neuem System = Highlight der Generation.
Ein einschlägig bekannter Informant aus der Gaming-Szene hat kürzlich via Twitter ein Bild veröffentlicht, das augenscheinlich die erste Liste der bald aufwärts kompatiblen Xbox Spiele für die abwärts kompatibel gemachte Xbox-One-Konsole zeigt. Bereits in der Vergangenheit lag die Person mit ihren vorzeitig gemachten Aussagen richtig, weshalb ein größerer Funken Wahrheit in der veröffentlichten Titelliste zu stecken scheint. Nach Angaben von Walking Cat (@h0x0d) sollen folgende Spiele ab einem baldigen Zeitpunkt – vielleicht ja der Release der Xbox One X – auf den Geräten der Generation Acht lauffähig sein:
– Bioware’s Star Wars: Knights of the Old Republic
– Team NINJA’s Ninja Gaiden Black
– Volition’s Red Faction II
– Ubisoft’s Prince of Persia: Sands of Time
– Rare’s Grabbed by the Ghoulies
– Double Fine’s Psychonauts
– Namco’s Dead to Rights
– Zipper’s Crimson Skies
– Blitz Games’ Fuzion Frenzy
– Firaxis’ Sid Meier’s Pirates!
– Terminal Reality’s BloodRayne
– SNK’s The King of Fighters Neowave
Einige Highlights der ersten Xbox werden direkt geboten, jedoch auch wichtige Titel à la Halo, Fable, Project Gotham Racing und alle Sega-Titel nach ersten Wahrnehmungen vermisst. Auch dass unbedingt ein Rare-Titel unter den ersten Kandidaten steckt, obwohl eine extra hergestellte Version des Spiels auf der Rare-Collection für die neuere Konsole günstig verfügbar ist, lässt etwas an den Fähigkeiten der Entscheider, oder doch am Wahrheitsgehalt dieser Nachricht zweifeln.
Zuerst genannter Gedankengang würde aber schließlich auch nicht zum ersten Mal bestätigt werden …