Bethesda nimmt es sehr genau!
Besitz ist eigentlich Eigentum. Bei Videospielen sieht das mittlerweile aber anders aus, wie ein Fallbeispiel aus Philadelphia beweist. Ein Käufer des Bethesda Games The Evil Within 2 entschied sich nach Erwerb der physikalischen Software um und dachte an einen Wiederverkauf des noch original verpackten Spiels. Da er das Game aber als neuwertig auf einen Onlinemarktplatz stellte, schaltete sich der Publisher ein und unterband den geplanten Handel. Ein Hersteller verbietet den Verkauf eines Videospiels.
Foto: Bethesda
Stein des Anstoßes – The Evil Within 2.
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