Hersteller verbietet den Verkauf eines Videospiels

Bethesda nimmt es sehr genau!

Besitz ist eigentlich Eigentum. Bei Videospielen sieht das mittlerweile aber anders aus, wie ein Fallbeispiel aus Philadelphia beweist. Ein Käufer des Bethesda Games The Evil Within 2 entschied sich nach Erwerb der physikalischen Software um und dachte an einen Wiederverkauf des noch original verpackten Spiels. Da er das Game aber als neuwertig auf einen Onlinemarktplatz stellte, schaltete sich der Publisher ein und unterband den geplanten Handel. Ein Hersteller verbietet den Verkauf eines Videospiels.

The-Evil-Within-2-Screenshot1 Foto: Bethesda
Stein des Anstoßes – The Evil Within 2.

Ryan Hupp wollte sein noch im Neuzustand befindliches Exemplar des Horrortitels The Evil Within 2 von Tango Gameworks via Amazon an einen interessierten Käufer abgeben, doch da er das Spiel als neu bezeichnete, bekam er Post seitens des Publishers Bethesda, der in einem Schreiben die Beendigung des Angebotes forderte. Da sich das Spiel nicht in den Händen eines lizenzierten Händlers befand, keine Garantie auf die Software gegeben werden könne, dürfe Hupp das Game nicht als neuwertig betiteln, auch wenn es sich noch taufrisch in der Schutzfolie eingeschweißt befände. Gesetzesbruch wäre der Tatbestand, da „false advertising“ betrieben würde – also die unsachgemäße Beschreibung von Ware.
Wenn Sie nicht alle Bethesda-Produkte von Ihrer Storefront entfernen, sofort damit aufhören jegliche Bethesda-Produkte zu verkaufen und alle Quellen der Bethesda-Produkte, die Sie verkaufen, preisgeben, werden wir eine Klage gegen Sie einreichen“, heißt es in dem Brief. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass ein derartiges Verfahren auf die „Herausgabe von Gewinnen, Schadensersatzansprüchen, Anwaltskosten sowie Ermittlungs- und sonstigen Kosten“ gerichtet wäre. Auf eine Anfrage seitens Polygon bestätigte Bethesda das Vorgehen und beschreibt die Handlungen als einen Akt zur Wahrung von Kundenrechten, da auf diese Art verhindert werden könne, dass die verkaufte Software vom Vorbesitzer geöffnet und heimlich umgepackt wird. Hätte Ryan Hupp das Spiel gebraucht angeboten, wäre der bedrohliche Schriftverkehr ausgeblieben. Eine von Bethesda eigens eingerichtete Kanzlei, die sich auch auf derartige Fälle spezialisiert hat, wollte sich dagegen noch nicht genauer zu den Vorgängen äußern.

Der Teufel steckt bei Bethesda also wohl eher in der Hinterkammer.